Die Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht und wie sollte sie gestaltet sein?
Die Vorsorgevollmacht beugt für den Fall vor, dass die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbständig geregelt werden können. Dabei ist sie insbesondere von der Betreuung und der Patientenverfügung abzugrenzen.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung. Durch die Vorsorgevollmacht wird eine Person bevollmächtigt, ermächtigt, den Vollmachtgeber rechtsgeschäftlich zu vertreten.
§ 1896 Abs. 2 BGB geht indirekt auf die Vorsorgevollmacht ein, indem er bestimmt, dass die Bestellung eines rechtlichen Betreuers auch bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen (§ 1896 Abs. 1 BGB) entbehrlich ist, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durche eine Vollmacht ebensogut erledigt werden können.
Eine wirksame Vorsorgevollmacht geht also einer gerichtlichen Betreuerbestellung vor. Es ist lediglich die Einrichtung einer Kontrollbetreuung möglich.
Vorsorgevollmacht Formular, Vorlage, Muster
Voraussetzungen der Vorsorgevollmacht
Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht
Beendigung der Vorsorgevollmacht
Vorteile / Nachteile der Vorsorgevollmacht
Kontrollbetreuung
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