Betreuungsgeld
Ab dem Jahr 2013 soll es ein Betreuungsgeld für Eltern, Mütter oder Väter geben, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Es hat damit nichts mit dem Betreuungsrecht zu tun.
Das Betreuungsgeld soll eine Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung in Deutschland zum Beginn des Jahres 2013 bringen. Es handelt sich damit um eine staatliche Sozialleistung.
Das Betreuungsgeld soll in dem neu zu schaffenden § 16 IV SGB VIII verankert werden.
Ziel des Gesetzes soll die die Würdigung der Leistung der Eltern bei der Kinderbetreuung sein, und zwar in größerem Umfang, als dies bisher der Fall war. Eltern sollen zudem mehr Freiheit bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung bekommen. Hintergrund ist auch, dass es ab dem Jahr 2013 für Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. Krippenplatz zu Betreuung des Kindes geben soll.
Anspruch auf Betreuungsgeld?
Wer hat einen Anspruch auf Betreuungsgeld? Der Anspruch steht Eltern zu, die ihr Kind im Alter von ein bis drei Jahren zu Hause betreuen. Unerheblich ist, ob eine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht oder nicht. Es reicht allein der Wunsch der Eltern, das Kind zu Hause zu betreuen.
Vorhersehbar ist, dass ein Anspruch auf Betreuungsgeld nicht bestehen wird, wenn zugleich ein außerhäusiger Betreuungsplatz, etwa in einer Kinderkrippe, für das Kind vorhanden ist. Der Anspruch auf Betreuungsgeld wird auch unabhängig davon bestehen, ob das Elternteil erwerbstätig ist oder nicht.
Höhe des Betreuungsgeldes
Das Betreuungsgeld wird einen Betrag von 150 Euro pro Monat für jedes zum Bezug von Betreuungsgeld berechtigende Kind erreichen. Es können sich jedoch bis 2013 hier noch Änderungen ergeben.
Wie d ie Auszahlung des Betreuungsgeldes erfolgen soll, steht noch nicht fest. Es könnte in bar ausgezahlt werden oder es könnten auch Gutscheinen für Leistungen zum Wohle des Kindes ausgegeben werden.
Wahrscheinlich wird das Betreuungsgeldes nicht auf Unterhaltsleistungen oder andere Sozialleistungen, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt, angerechnet werden..
Betreuungsgeld ist eine Herdprämie
Das Betreuungsgeld steht im Kreuzfeuer der Kritik. Ablehnende Stimmen nutzen das Wort "Herdprämie". Durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes würde die herkömmliche Rollenverteilung untermauert werden.
Zudem wird davor gewarnt, dass das Betreuungsgeld nicht bei den Kindern ankommen könnte. Es bestünde die Gefahr einer zweckfremden Nutzung des Geldes. Daher sollte es in Form von Gutscheinen ausgezahlt werden.
Ein Kritikpunkt ist auch, dass Ausländerkinder sich so schwer integrieren könnten, wenn sie nicht in den Kindergarten, sondern zu Hause blieben.
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