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Für soziales Leben e. V.
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Patientenverfügung - rechtlich
Die rechtliche Einordung der Patientenverfügung
Juristisch, d. h. rechtlich, betrachtet ist eine Patientenverfügung eine Willenserklärung.
Das Bundesjustizministerium hatte ursprünglich einen neuen Gesetzgebungsentwurf erarbeiten lassen,der jedoch zurückgezogen wurde. Fraktionsübergreifend wird zur Zeit ein neuer Vorschlag im Bundestag diskutiert; man geht davon aus, dass 2009 ein Gesetz beschlossen wird, in dem die Patientenverfügung eingehend geregelt sein wird.
Die Patientenverfügung wird auch als Patiententestament bezeichnet. Das ist missverständlich, weil es bei der Patientenverfügung nicht um eine Regelung nach dem Tod, sondern um eine Regelung vor dem Tod geht. |
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