Verein
Für soziales Leben e. V.
 

Die Betreuungsverfügung

Was ist eine Betreuungsverfügung


Mit einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, welche Person im Falle der Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. Weiterhin können Wünsche zur späterein Regelung der eigenen Angelegenheiten niedergelegt werden, z.B. was mit der Wohnung geschehen soll, in welchem Altenheim man keinesfalls untergebracht werden möchte, was mit dem Haustier geschieht, welche Artz die medizinische Betreuung übernehmen soll.

In manchen Bundesländern, etwa in Bayern, kann die Betreuungsverfügung beim örtlichen Vormundschaftsgericht hinterlegt werden.

Muster, Formular, Vorlage Betreuungsverfügung


Betreuungsverfügung:

Ich, .....(Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Adresse)..... bestimme hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein <a href="http://www.juristische-betreuung.de/betreuer/">Betreuer</a> / eine Betreuerin für mich bestellt werden muss, folgendest:

1. Zum Betreuer / zur Betreuerin soll bestellt werden Frau / Herr.....(Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)......

2. Falls diese Person nicht bereit oder in der Lage ist das Amt des Betreuers / der Betreuerin zu übernehmen, soll Frau / Herr.....(Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)...... zum Betreuer / zur Betreuerin bestellt werden. 3. Folgenden Person/en soll/en auf keinen Fall zum Betreuer / zur Betreuerin bestellt werden:
a) Frau / Herr.....(Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)......
b) Frau / Herr.....(Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)......

4. Bezüglich der Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch die Betreuerin/ den Betreuer habe ich folgende Wünsche:

...................
...................


.................. (Ort, Datum, Unterschrift)............



Die Abgrenzung der Betreuungsverfügung zu ähnlichen Rechtsinstituten

Ähnliche Rechtsinstitute, mit denen die Betreuungsverfügung oft verwechselt wird sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

1. Die Vorsorgevollmacht


Die Vorsorgevollmacht soll eine gesetzliche Betreuung, die vom Vormundschaftsgericht eingerichtet wird, ersetzen, indem der Betroffene einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilt, damit dieser in seinem Namen die Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln kann, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.
Die Betreuungsverfügung hingegen geht davon aus, dass später evt. eine gesetzliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht angeordnet wird und benennt für diesen Fall eine Person des Vertrauens, die später das Amt des Betreuers / der Betreuerin ausüben soll. Sie kann auch lediglich negativ in der Form lauten, dass einen oder mehrere Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls als <a href="http://www.juristische-betreuung.de/betreuer/">Betreuer</a> bestellt werden sollen. Oder es können lediglich Wünsche für die Regelung der Angelegenheiten niedergelegt werden.

2. Die Patientenverfügung


In einer Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, können Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, niedergelegt werden.
Die Patientenverfügung ist also auf den medizinischen Bereich begrenzt. Sie soll den Ärzten dokumentieren, welchen Willen man hinsichtlich einer Behandlung bei einer unheilbaren Erkankung hat, wenn man nicht mehr zu einer eigenständigen, selbstbestimmten Willensäußerung in der Lage ist.

Die Form der Betreuungsverfügung


Eine besondere Form ist nicht gesetzlich bestimmt. Zu Nachweiszwecken ist allerdings die Schriftform angeraten. Die Erhöhung der Akzeptanz läßt sich duche eine Beglaubigung der Unterschrift - ähnlich bei der Vorsorgevollmacht - erreichen.

Wirksamkeitsvoraussetzungen der Betreuungsverfügung


Geschäftsfähigkeit ist für eine Betreuungsverfügung nicht unbedingt notwendig. Es genügt, dass der Verfasser in der Lage ist, verständliche und sinnvolle Äußerungen zu machen.

 

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