Verein
Für soziales Leben e. V.
 

Seniorenbetreuer

Die Abgrenzung des gesetzlichen Betreuers

Das Wort Betreuer und Betreuung wird in der deutschen Sprache unterschiedlich gebraucht. Ein gesetzlicher Betreuer ist kein Seniorenbetreuer.

Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht zum gesetzlichen Vertreter des Betreuten bestellt. Ihm obliegt die rechtliche Betreuung, nicht die persönliche Pflege. Er ist Organisator, kümmert sich darum, dass der Betreute, sollte es zu seinem Aufgabenkreis gehören, pflegerisch versorgt wird. Der gesetzliche Betreuer ist auch nicht im Haushalt des Betreuten tätig, er geht weder mit ihm Einkaufen (es sei denn es handelt sich um außergewöhnliche Geschäfte) noch begleitet er ihn bei regelmäßigen Arztbesuchen.

Unter einem Seniorenbetreuer versteht man im Gegensatz dazu eine Art Gesellschafter, jemand, der sich um den Haushalt des alten Menschen kümmert. Ein Seniorenbetreuer ist kein gesetzlicher Betreuer. Dem Seniorenbetreuer obliegt es, sich in tatsächlicher, praktischer Hinsicht um den Senior, die Seniorin zu kümmern.

 

Forum Betreuung
Das Forum zum Thema Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Impressum
www.juristische-betreuung.de