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Verein
Für soziales Leben e. V.
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Die Rechte des Betreuers
Welche Rechte hat ein Betreuer?
Ein Betreuer hat neben seinen Pflichten auch Rechte. Zu den Rechten des Betreuers gehören das Recht auf Aufwendungsersatz bzw. Vergütung. Daneben gibt es weitere Rechte.
Recht auf Hilfe durch Behörden und Vereine
Der Betreuer hat ein Recht, sich vom Vormundschaftsgericht (§ 1837 Abs.1 BGB) und der zuständigen Betreuungsbehörde umfassend beraten zu lassen, das ihm auch gerne gewährt wird.
Dabei hat ihm in rechtlichen Fragen das Vormundschaftsgericht wie ein Rechtsanwalt beratend zur Seite zu stehen.
Der Betreuer wird sich so mit Fragen etwa aus dem Bereich des Zivilrechts, z.B. im Zusammenhang mit erforderlichen Genehmigungen eher an das Gericht wenden.
Dagegen ist die zuständige Behörde der Hauptansprechpartner, soweit es um praktische Fragen geht, etwa der Heimplatzsuche).
Am Anfang der Betreuung führt das Vormundschaftsgericht den Betreuer in seine Aufgaben ein, § 1837 Abs.1 Satz 2 BGB.
Das Betreuungsgesetz hat auch den Betreuungsvereinen Aufgaben im Bereich des Hilfsangebots zugedacht. Mitarbeiter dieser Vereine beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
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