Ausbildung
Welche Ausbidlung muss ein Betreuer haben
Das Gesetz gibt keine besondere Ausbildung des Betreuers vor. Es verlangt allein, dass der Betreuer geeignet sein muss.
Zum Betreuer werden in erster Linie Verwandte und Angehörige sowie andere ehrenamtlich tätige Personen bestellt. Das Gericht prüft bei der Betreuerbestellung, ob sie geeignet sind.
Ist die Betreuung absehbar mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, so wird das Gericht auf einen Berufsbetreuer zurückgreifen, der über einschlägige Erfahrungen verfügt. Je nachdem, wo der Schwerpunkt der Betreuung liegt, wählt sich das Gericht unter den Berufsbetreuern einen Juristen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder einen Berufsbetreuer mit anderer Qualifikation aus.
Die Berufsverbände der Betreuer streben eine Fachhochschulausbildung zum Beruf gesetzliche Betreuer an.
Infos gibt es hier:
BdB e.V. - Bundesverband der Berufsbetreuer
VfB e.V. - Bundesverband freiberuflicher Betreuer
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Forum Betreuung
Das Forum zum Thema Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht |