Der Betreuer als zentrale Figur in der gesetzlichen Betreuung
Im Mittelpunkt der gesetzlichen Betreuung steht - gleich hinter dem Betreuten - der Betreuer. Er nimmt die Aufgaben war, die der Betreute aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr erledigen kann. Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt.
Der Betreuer hat gesetzliche Aufgaben und Pflichten, aber auch Rechte.